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Arbeitsgebiet
Berufliche Qualifikationen
Struktur des Ausbildungsberufs
Dauer der Ausbildung
Quelle

Arbeitsgebiet
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen, insbesondere feuerfeste Konstruktionen, sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her.

Berufliche Qualifikationen
Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.

Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen

stellen Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen her,
stellen ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle her,
stellen feuerfeste Konstruktionen her, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe,
stellen Schornsteine aus Mauerwerk her,
stellen Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen her,
stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her, insbesondere freistehende Schornsteine,
versetzen Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen,
errichten Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz,
dichten Bauwerke gegen Feuchtigkeit ab,
stellen Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken her, bauen sie auf, versteifen sie und spannen sie ab,
stellen Bewehrungen her und bauen sie ein,
fördern Beton, bringen ihn ein, verdichten ihn und bearbeiten die Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen,
bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein und stellen im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schäden fest, ermitteln die Ursachen und führen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durch.
Darüber hinaus führen Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen angrenzende Arbeiten im Ausbau und im Tiefbau durch.

Struktur des Ausbildungsberufs
Stufenausbildung

Auszubildende für den Beruf des Feuerungs- und Schornsteinbauers/der Feuerungs- und Schornsteinbauerin, die die Abschluss- oder Gesellenprüfung nicht bestehen, erhalten unter bestimmten Vorausssetzungen den Facharbeiterabschluss als Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin.
Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterinnen (Ausbildungsdauer: 2 Jahre) können nach einer weiteren einjährigen Ausbildung die Abschluss- oder Gesellenprüfung als Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin ablegen. (vgl. "Gemeinsame Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Bauwirtschaft")

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
(Die Ausbildung im Betrieb wird in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ergänzt.)

Quelle
Die verwendeten Informationen zu dem Berufsbild des Feuerungs- und Schornsteinbauers/ der Feuerungs- und Schornsteinbauerin wurden nach freundlichen Genehmigung des Bundesinstitutes für Berufsbildung verwendet. Weitere Informationen gibt es auch unter http://www.bibb.de                                                                                                                  
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http://meister.de/magazin/ausbildung/feuer   22.05.2012   Zum Seitenanfang
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